Wasserrecht;

Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Gaiganz Nord 1“ in den Waillenbach bei Fl.-Nr. 62/2 der Gemarkung Gaiganz durch die Gemeinde Effeltrich

  Bekanntmachung

gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG

  Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurde vom Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 29.01.2026 die beantragte gehobene Erlaubnis für die Niederschlagswasser-einleitung erteilt.

 Gemäß Art. 69 Satz 2 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen genehmigten Planunterlagen für eine Dauer von zwei Wochen zur Einsicht bei der Gemeinde auszulegen.

 Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen liegt in der Zeit vom 25. Februar 2026 bis einschließlich 10. März 2026 während der Dienststunden zur Einsichtnahme bei der Gemeinde Effeltrich aus.

 Die Auslegung wird hiermit gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.

 Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG).

 Hinweis:

Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung ist gemäß Art. 27a BayVwVfG auch auf der Internetseite der Gemeinde Effeltrich (www.effeltrich.de) abrufbar. Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen sind gemäß Art. 27b BayVwVfG auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:

 www.lra-fo.de → Aufgabenbereiche → Natur und Umwelt → Wasserrecht → Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Wasserrecht